Dienstgrade



Dienstgrade- und Abzeichen in der Feuerwehr

 

In der Feuerwehrlaufbahn kann man von sogenannten drei Stufen sprechen, wie sie im folgenden aufgeführt sind:

 

1. Eintritt in die Feuerwehr

 

Voraussetzung für den aktiven Feuerwehrdienst ist die seelische und gesundheitliche Eignung.

FMA  Feuerwehrmannanwärter/frau

 

2. Grundausbildung

 

Die Beförderung zum/zur Feuerwehrmann/frau erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme an den Modulen I und II auf Stadtebene. 

FM  Feuerwehrmann/frau

 

Die Beförderung zum/zur Oberfeuerwehrmann/frau erfolgt nach zwei Dienstjahren als Feuerwehrmann/frau und erfolgreicher Teilnahme an den Modulen III und IV auf Stadtebene.

OFM.jpg  Oberfeuerwehrmann/frau

 

 Die Beförderung zum zur Hauptfeuerwehrmann/frau erfolgt nach fünf Dienstjahren als Oberfeuerwehrmann.

HFM.jpg  Hauptfeuerwehrmann/frau

 

3. Laufbahnlehrgänge

 

Die Truppführer-Ausbildung erfolgt auf Kreisebene am Brandschutzzentrum in Kotthausen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Beförderung zum/ zur Unterbrandmeister/in.

UBM.jpg  Unterbrandmeister/in

 

Die Ausbildung zum/ zur Gruppenführer/in (F III) erfolgt in einem zweiwöchigen Vollzeitlehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Beförderung zum/ zur Brandmeister/in.

BM.jpg  Brandmeister/in

 

Die Beförderung zum/ zur Oberbrandmeister/in erfolgt nach zwei Dienstjahren als Brandmeister.

OBM.jpg  Oberbrandmeister/in

 

Die Beförderung zum/ zur Hauptbrandmeister/in erfolgt nach fünf Dienstjahren als Oberbrandmeister.

HBM.jpg  Hauptbrandmeister/in

 

Die Ausbildung zum/ zur Zugführer/in (F IV) erfolgt in einem dreiwöchigen Vollzeitlehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Beförderung zum/ zur Brandinspektor/in.

BI.jpg  Brandinspektor/in

 

Die Ausbildung zum/ zur Verbandsführer/in (F/B-V) erfolgt in zwei einwöchigen Lehrgängen (F/B-V-1 und F/B-V-2) am Institut der Feuerwehr NRW in Münster. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Beförderung zum/ zur Brandoberinspektor/in.

BOI.jpg  Brandoberinspektor/in

 

Die Ausbildung zum/zur Leiter/in einer Feuerwehr (F-VI) erfolgt in einem einwöchigen Vollzeitlehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Beförderung zum/ zur Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor/in.

STBI.jpg  Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor/in

 

bearbeitet durch Pascal Petermann, 13.01.2008

Mittwoch, 20. August 2008, Thorsten Hoffmann