Dienstgrade
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Dienstgrade- und Abzeichen in der Feuerwehr
In der Feuerwehrlaufbahn kann man von sogenannten drei Stufen sprechen, wie sie im folgenden aufgeführt sind:
1. Eintritt in die Feuerwehr
Voraussetzung für den aktiven Feuerwehrdienst ist die seelische und gesundheitliche Eignung.
Feuerwehrmannanwärter/frau
2. Grundausbildung
Die Beförderung zum/zur Feuerwehrmann/frau erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme an den Modulen I und II auf Stadtebene.
Feuerwehrmann/frau
Die Beförderung zum/zur Oberfeuerwehrmann/frau erfolgt nach zwei Dienstjahren als Feuerwehrmann/frau und erfolgreicher Teilnahme an den Modulen III und IV auf Stadtebene.
Oberfeuerwehrmann/frau
Die Beförderung zum zur Hauptfeuerwehrmann/frau erfolgt nach fünf Dienstjahren als Oberfeuerwehrmann.
Hauptfeuerwehrmann/frau
Unterbrandmeister/in
Brandmeister/in
Die Beförderung zum/ zur Oberbrandmeister/in erfolgt nach zwei Dienstjahren als Brandmeister.
Oberbrandmeister/in
Die Beförderung zum/ zur Hauptbrandmeister/in erfolgt nach fünf Dienstjahren als Oberbrandmeister.
Hauptbrandmeister/in
Die Ausbildung zum/ zur Zugführer/in (F IV) erfolgt in einem dreiwöchigen Vollzeitlehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Beförderung zum/ zur Brandinspektor/in.
Brandinspektor/in
Die Ausbildung zum/ zur Verbandsführer/in (F/B-V) erfolgt in zwei einwöchigen Lehrgängen (F/B-V-1 und F/B-V-2) am Institut der Feuerwehr NRW in Münster. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Beförderung zum/ zur Brandoberinspektor/in.
Brandoberinspektor/in
Die Ausbildung zum/zur Leiter/in einer Feuerwehr (F-VI) erfolgt in einem einwöchigen Vollzeitlehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Beförderung zum/ zur Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor/in.
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor/in
bearbeitet durch Pascal Petermann, 13.01.2008
Mittwoch, 20. August 2008, Thorsten Hoffmann